Alle angewendeten Arzneimittel müssen im Bestandsbuch eingetragen werden
Am 28. Januar 2022 wurde die bisherigen Verordnungen abgelöst. Damit sind alle Standardzulassungen für Tierarzneimittel weggefallen.
Produkte wie Ameisensäure, Milchsäure und Oxalsäure benötigen somit eine Einzelzulassung. Die Übergangsfrist soll noch bis 2027 gehen. Sämtliche Präparate sind seit Januar in einem Bestandsbuch zu erfassen.
Bestandsbuch-Muster